Der Hospizverein lädt ein! Die Betreuungsstelle informiert!
Vorsorge für Unfall, Krankheit
und Alter
Informiert wird insbesondere über
- Vorsorgevollmachten
- Betreuungsverfügungen
- Patientenverfügungen
Die Betreuungsstelle des Landkreises Ostallgäu schildert unterschiedliche Situationen, durch die jede volljährige Person in eine Lage geraten kann,
in der sie ihre rechtlichen Angelegenheiten des täglichen Lebens nicht mehr eigenverantwortlich entscheiden oder regeln kann.
Ohne eine rechtwirksame Vertretungsbefugnis können selbst nahe Angehörige, wie etwa die volljährigen Kinder oder ein Ehepartner,
in keiner Weise wirksam rechtsgeschäftlich für die betroffene Person tätig werden.
Im Rahmen des Vortrages wird versucht, interessierten Bürgern eine Abgrenzung zwischen Vollmacht und Betreuung aufzuzeigen.
Es werden Vor- aber auch Nachteile beider Möglichkeiten erläutert und besprochen.
Neben dem Hauptthema „Vorsorgevollmacht“, werden auch Informationen zur Betreuungsverfügung und
der Erstellung einer Patientenverfügung gegeben, sowie allgemeine Fragen zum Betreuungsrecht beantwortet.
Ziel des Vortrages ist die Information über Möglichkeiten, für oben genannte Situationen frühzeitig vorzusorgen,
bzw. auf deren Gestaltung einzuwirken, um damit soweit wie möglich das Selbstbestimmungsrecht zu wahren.
Wir freuen uns auf Ihren Besuch, der Eintritt ist frei! Barrierefreier Zugang.
Datum: 05.02.2025
Uhrzeit: 18:00 Uhr
Ort: Sparkassensaal – Kaiser-Maximilian-Platz 3 87629 Füssen
Hospiz Südliches Ostallgäu e.V.